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   OLG Köln, 06.05.2005 - 20 U 129/04   

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OLG Köln, 06.05.2005 - 20 U 129/04 (https://dejure.org/2005,2043)
OLG Köln, Entscheidung vom 06.05.2005 - 20 U 129/04 (https://dejure.org/2005,2043)
OLG Köln, Entscheidung vom 06. Mai 2005 - 20 U 129/04 (https://dejure.org/2005,2043)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io
  • Prof. Dr. Lorenz

    Sittenwidrigkeit von Verträgen nach § 138 I BGB ("Schenkkreise" im Schneeballsystem), Rückforderungsausschluß nach § 817 S. 2 BGB; Verhältnis zu § 826 BGB

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit eines Vertrages über die Teilnahme an einem sog. "Schenkkreis"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Schenkkreis-Verträge sind sittenwidrig - Trotzdem bekommen Spieler selten ihr Geld zurück

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Gefährliche Schneeball-Spielsysteme

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Bei der Teilnahme an privaten Schenkkreisen drohen hohe Geldverluste

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Sittenwidrigkeit der Beteiligung an "Schenkkreisen

Besprechungen u.ä. (2)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Sittenwidrigkeit der Beteiligung an Schenkkreisen

  • nomos.de PDF, S. 36 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Schenkkreise, Schneeball- und Pyramidensysteme, Seiteneinstieg

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 3290
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Celle, 20.03.1996 - 13 U 146/95

    Sittenwidrigkeit einer Vereinbarung über die Teilnahme an einem nach dem

    Auszug aus OLG Köln, 06.05.2005 - 20 U 129/04
    Ein solches System verstößt bereits an sich gegen die guten Sitten (vgl. BGH, NJW 1997, S. 2314; OLG Celle NJW 1996, S. 2660; OLGR Celle 2000, S. 255; OLG Frankfurt/Main OLGR Frankfurt 2000, S. 143; OLG Bamberg NJW-RR 2002, S. 1393).

    Das OLG Celle (NJW 1996, 2660) hat Entsprechendes alleine aus der Kenntnis des Teilnehmers von der Konzeption des Spiels gefolgert.

    Erforderlich ist mithin ein sittlich verwerfliches Handeln des Schädigers gegenüber dem Geschädigten (vgl. OLG Celle, NJW 1996, S. 2660 ).

  • OLG Bamberg, 07.03.2001 - 3 U 105/00

    Haftung des Veranstalters eines Computer-"Systemspiels" nach dem

    Auszug aus OLG Köln, 06.05.2005 - 20 U 129/04
    Ein solches System verstößt bereits an sich gegen die guten Sitten (vgl. BGH, NJW 1997, S. 2314; OLG Celle NJW 1996, S. 2660; OLGR Celle 2000, S. 255; OLG Frankfurt/Main OLGR Frankfurt 2000, S. 143; OLG Bamberg NJW-RR 2002, S. 1393).

    In der gegenteiligen Entscheidung des OLG Bamberg (NJW-RR 2002, S. 1393), in der ein Anspruch aus § 826 BGB bejaht wird, lässt der Urteilsinhalt den Kenntnisstand des Einzahlers nicht erkennen, so daß aus dieser Entscheidung hinsichtlich des anzulegenden Maßstabs keine gegenteiligen Rückschlüsse gezogen werden können.

  • BGH, 22.04.1997 - XI ZR 191/96

    Gewinnspiele nach dem "Schneeballsystem" sind sittenwidrig

    Auszug aus OLG Köln, 06.05.2005 - 20 U 129/04
    Ein solches System verstößt bereits an sich gegen die guten Sitten (vgl. BGH, NJW 1997, S. 2314; OLG Celle NJW 1996, S. 2660; OLGR Celle 2000, S. 255; OLG Frankfurt/Main OLGR Frankfurt 2000, S. 143; OLG Bamberg NJW-RR 2002, S. 1393).

    Der Bundesgerichtshof hat allerdings das Bewusstsein der Sittenwidrigkeit in dem von ihm entschiedenen Fall eines vergleichbaren Spielkreises (BGH, NJW 1997, S. 2314) unter Hinweis auf das undurchsichtig gestaltete Spielsystem verneint, weil der Kläger des dortigen Rechtsstreits über die Risiken und Verlustgefahren weitgehend im Unklaren gelassen worden war und die Gestaltung des Spiels die Kenntnis der Teilnehmer von den Zusammenhängen erschwert habe.

  • BGH, 15.06.1989 - III ZR 9/88

    Vorhergehende Bestellung bei verbotener Überrumpelung; Rechtsfolgen der

    Auszug aus OLG Köln, 06.05.2005 - 20 U 129/04
    Die Einsicht in die Sittenwidrigkeit einer Vereinbarung besteht nicht nur aus Tatsachenkenntnis, sondern zusätzlich aus einer Wertung (vgl. BGH, NJW 1989, S. 3217 ; 1993, S. 2108).

    Gefestigter Rechtsprechung nach kommt es für die Anwendung des § 817 Satz 2 BGB auf den Zweck der verletzten Verbotsnorm an (vgl. BGHZ 111, S. 308 ; 118, S. 182 ; BGH, NJW 1989, S. 3217 ).

  • BVerfG, 07.02.1990 - 1 BvR 26/84

    Handelsvertreter

    Auszug aus OLG Köln, 06.05.2005 - 20 U 129/04
    Auch ist trotz der vielfältigen Möglichkeiten unlauterer Gestaltung durch die Initiatoren und trotz der erheblichen Eigendynamik des Spielsystems angesichts des grundsätzlich freiwilligen Eintritts in einen Schenkkreis die grundrechtlich verankerte Privatautonomie durch den Verlust des Rückzahlungsanspruchs nicht so tiefgreifend beeinträchtigt, daß mit Rücksicht auf die verfassungsrechtliche Bedeutung dieses Rechtsinstituts (vgl. BVerfGE 81, 242 ; 89, 214 ; 103, 89 ) zum Schutz des Schenkers korrigierend eingegriffen werden müsste.
  • BVerfG, 06.02.2001 - 1 BvR 12/92

    Unterhaltsverzichtsvertrag

    Auszug aus OLG Köln, 06.05.2005 - 20 U 129/04
    Auch ist trotz der vielfältigen Möglichkeiten unlauterer Gestaltung durch die Initiatoren und trotz der erheblichen Eigendynamik des Spielsystems angesichts des grundsätzlich freiwilligen Eintritts in einen Schenkkreis die grundrechtlich verankerte Privatautonomie durch den Verlust des Rückzahlungsanspruchs nicht so tiefgreifend beeinträchtigt, daß mit Rücksicht auf die verfassungsrechtliche Bedeutung dieses Rechtsinstituts (vgl. BVerfGE 81, 242 ; 89, 214 ; 103, 89 ) zum Schutz des Schenkers korrigierend eingegriffen werden müsste.
  • BVerfG, 19.10.1993 - 1 BvR 567/89

    Bürgschaftsverträge

    Auszug aus OLG Köln, 06.05.2005 - 20 U 129/04
    Auch ist trotz der vielfältigen Möglichkeiten unlauterer Gestaltung durch die Initiatoren und trotz der erheblichen Eigendynamik des Spielsystems angesichts des grundsätzlich freiwilligen Eintritts in einen Schenkkreis die grundrechtlich verankerte Privatautonomie durch den Verlust des Rückzahlungsanspruchs nicht so tiefgreifend beeinträchtigt, daß mit Rücksicht auf die verfassungsrechtliche Bedeutung dieses Rechtsinstituts (vgl. BVerfGE 81, 242 ; 89, 214 ; 103, 89 ) zum Schutz des Schenkers korrigierend eingegriffen werden müsste.
  • BGH, 09.10.1991 - VIII ZR 19/91

    Keine Anspruchminderung wegen grober Fahrlässigkeit bei vorsätzlich

    Auszug aus OLG Köln, 06.05.2005 - 20 U 129/04
    Zur Vermeidung von Härten, die der strenge Sanktionscharakter des § 817 Satz 2 BGB nach sich zieht, verlangt die Rechtsprechung für die Anwendung der Norm nicht nur den objektiven Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot oder die guten Sitten; vielmehr muss sich der Gläubiger des Bereicherungsanspruchs des Verstoßes bewusst gewesen sein und ihn trotzdem gewollt haben; dem steht es gleich, daß er sich einer dahingehenden Einsicht leichtfertig verschließt (vgl. BGHZ 50, S. 90 ; 70, S. 12 ; 75, S. 299 ; NJW 1992, S. 310 ; 1997, S. 2314).
  • OLG Frankfurt, 02.03.2000 - 3 U 40/99

    Kein sittenwidriges Schneeballsystem bei Fehlen einer Einsatzzahlungspflicht

    Auszug aus OLG Köln, 06.05.2005 - 20 U 129/04
    Ein solches System verstößt bereits an sich gegen die guten Sitten (vgl. BGH, NJW 1997, S. 2314; OLG Celle NJW 1996, S. 2660; OLGR Celle 2000, S. 255; OLG Frankfurt/Main OLGR Frankfurt 2000, S. 143; OLG Bamberg NJW-RR 2002, S. 1393).
  • BGH, 30.04.1992 - III ZR 151/91

    Nichtigkeit des Prüfungsauftrages bei früherer Mitwirkung des Abschlußprüfers

    Auszug aus OLG Köln, 06.05.2005 - 20 U 129/04
    Der Bundesgerichtshof hat eine bedeutsame Ausnahme von § 817 Satz 2 BGB für die Vergütung der Schwarzarbeit zugelassen, zugleich aber den eng begrenzten Anwendungsbereich seiner Rechtsprechung betont (vgl. BGH, NJW 1992, S. 2021 ).
  • LG Bonn, 14.07.2004 - 2 O 3/04

    Schenkkreise

  • BGH, 31.05.1990 - VII ZR 336/89

    Schwarzarbeit: Wertersatz für geleistete Arbeit

  • BGH, 29.04.1968 - VII ZR 9/66

    Bereicherungsanspruch bei unerlaubter Rechtsberatung

  • BGH, 10.07.2001 - VI ZR 160/00

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung durch Unterlassen

  • BGH, 14.07.1993 - XII ZR 262/91

    Beschränkung eines Bereicherungsanspruchs wegen überhöhter Gewinnausschüttungen

  • BGH, 10.11.2005 - III ZR 72/05

    Rückzahlung von im Rahmen eines" Schenkkreises" gezahltem Geld

    Dem Berufungsgericht ist jedenfalls darin zuzustimmen, dass der Grund und der Schutzzweck der Nichtigkeitssanktion (§ 138 Abs. 1 BGB) hier - ausnahmsweise - gegen eine Kondiktionssperre gemäß § 817 Satz 2 BGB sprechen (vgl. zu einer solchen Einschränkung des § 817 Satz 2 BGB im Hinblick auf den Zweck eines Verbotsgesetzes in Verbindung mit dem Grundsatz von Treu und Glauben: BGHZ 111, 308, 312 f einerseits, BGHZ 118, 142, 150, 182, 193 und BGH, Urteil vom 14. Juli 1993 - XII ZR 262/91 - WM 1993, 1765, 1767 andererseits; s. ferner OLG Celle NJW 1996, 2660, 2661; OLG Köln NJW 2005, 3290, 3291 f; MünchKommBGB-Lieb 4. Aufl. 2004 § 817 Rn. 13; Erman/H.P. Westermann, BGB 11. Aufl. 2004 § 817 Rn. 15; Larenz/Canaris, Lehrbuch des Schuldrechts Bd. II Besonderer Teil 2. Halbband 13. Aufl. 1994 S. 166).
  • OLG Köln, 07.02.2006 - 15 U 157/05

    Rückforderungsanspruch in Schenkkreis

    Die Sittenwidrigkeit von derartigen Schenkkreisen, die nach dem Modell des Schneeballsystems - auch Pyramidensystem genannt - vollzogen werden, ist allgemein anerkannt (vgl. BGH, Urt. v. 10.11.2005 - III ZR 72/05, NJW 2006, S. 45; BGH, Urt. v. 22.04.1997 - XI ZR 191/96, NJW 1997, S. 2314, 2315; OLG Köln, Urt. v. 06.05.2005 - 20 U 129/04, NJW 2005, S. 3290).

    Soweit in der Rechtsprechung verschiedentlich die Auffassung vertreten wurde, dass der Zahlende keinen Rückforderungsanspruch habe, wenn und weil er sich der Sittenwidrigkeit des Spiels bewusst gewesen sei oder sich dieser Einsicht zumindest leichtfertig verschlossen habe (z.B. OLG Köln, Urt. v. 06.05.2005 - 20 U 129/04, NJW 2005, S. 3290; LG Bonn, Urt. v. 14.07.2004 - 2 O 30/04, NJW-RR 2005, S. 490, 491; OLG Celle, Urt. v. 20.03.1996 - 13 U 146/95, NJW 1996, S. 2660 f.), ist diesem Standpunkt im Hinblick auf die jüngste Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 10.11.2005 (- III ZR 72/05, NJW 2006, S. 45) der Boden entzogen worden.

    Hinzutreten müssen vielmehr besondere Umstände, die das schädigende Verhalten wegen seines Zwecks oder wegen des angewandten Mittels oder mit Rücksicht auf die dabei gezeigte Gesinnung nach den Maßstäben des anständig Geltenden verwerflich machen (vgl. OLG Köln, Urt. v. 06.05.2005 - 20 U 129/04, NJW 2005, S. 3290, 3292; OLG Celle, Urt. v. 20.03.1996 - 13 U 146/95, NJW 1996, S. 2660 ff).

    Initiatoren des Spiels können nach § 826 BGB haftbar gemacht werden, wenn sie andere Spieler nicht entsprechend über die wesentlichen Merkmale des Spielsystems und die Tatsache der verlorenen Einsatzzahlung aufgeklärt haben (vgl. OLG Köln, Urt. v. 06.05.2005 - 20 U 129/04, NJW 2005, S. 3290, 3292; OLG Bamberg, Urt. v. 07.03.2001 - 3 U 105/00, NJW-RR 2002, S. 1393, 1394; OLG Celle, Urt. v. 20.03.1996 - 13 U 146/95, NJW 1996, S. 2660, 2661; Staudinger-Oechsler, 2003, § 826, Rn. 161).

  • BGH, 10.11.2005 - III ZR 73/05

    Rückzahlung von im Rahmen eines" Schenkkreises" gezahltem Geld

    Dem Berufungsgericht ist jedenfalls darin zuzustimmen, dass der Grund und der Schutzzweck der Nichtigkeitssanktion (§ 138 Abs. 1 BGB) hier - ausnahmsweise - gegen eine Kondiktionssperre gemäß § 817 Satz 2 BGB sprechen (vgl. zu einer solchen Einschränkung des § 817 Satz 2 BGB im Hinblick auf den Zweck eines Verbotsgesetzes in Verbindung mit dem Grundsatz von Treu und Glauben: BGHZ 111, 308, 312 f einerseits, BGHZ 118, 142, 150, 182, 193 und BGH, Urteil vom 14. Juli 1993 - XII ZR 262/91 - WM 1993, 1765, 1767 andererseits; s. ferner OLG Celle NJW 1996, 2660, 2661; OLG Köln NJW 2005, 3290, 3291 f; MünchKommBGB-Lieb 4. Aufl. 2004 § 817 Rn. 13; Erman/H.P. Westermann, BGB 11. Aufl. 2004 § 817 Rn. 15; Larenz/Canaris, Lehrbuch des Schuldrechts Bd. II Besonderer Teil 2. Halbband 13. Aufl. 1994 S. 166).
  • OLG Stuttgart, 22.02.2022 - 10 U 120/21

    Ungerechtfertigte Bereicherung: Rückforderung der einem Professor von einem

    Diese Rechtsprechung ist später auf die Anwendung des § 817 S. 2 BGB bezüglich einer Nichtigkeit wegen Gesetzesverstoßes gemäß § 134 BGB ausgedehnt worden (BGH, Urteil vom 15. Juni 1989 - III ZR 9/88 -, Rn. 19, juris, NJW 89, 3217; BGH, Urteil vom 15.6.1993 - XI ZR 172/92, NJW 1993, 2108), so dass für die Anwendung des § 817 Satz 2 BGB bei Nichtigkeit wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot die gleichen Grundsätze wie beim Verstoß gegen die guten Sitten gelten, so dass Leichtfertigkeit auch hier genügt (so auch: OLG Köln, Urteil vom 06. Mai 2005 - 20 U 129/04 -, Rn. 9, juris).

    Dazu zählen umfassend die sozialen Rahmenbedingungen, unter denen das beanstandete Geschäft zustande gekommen ist (OLG Köln, Urteil vom 06. Mai 2005 - 20 U 129/04, Rn. 10, juris).

  • OLG Stuttgart, 22.02.2022 - 10 U 121/21

    Ungerechtfertigte Bereicherung: Anspruch auf Rückzahlung einer Vergütung für die

    Diese Rechtsprechung ist später auf die Anwendung des § 817 S. 2 BGB bezüglich einer Nichtigkeit wegen Gesetzesverstoßes gemäß § 134 BGB ausgedehnt worden (BGH, Urteil vom 15. Juni 1989 - III ZR 9/88 -, Rn. 19, juris, NJW 89, 3217; BGH, Urteil vom 15.6.1993 - XI ZR 172/92, NJW 1993, 2108), so dass für die Anwendung des § 817 Satz 2 BGB bei Nichtigkeit wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot die gleichen Grundsätze wie beim Verstoß gegen die guten Sitten gelten, so dass Leichtfertigkeit auch hier genügt (so auch: OLG Köln, Urteil vom 06. Mai 2005 - 20 U 129/04 -, Rn. 9, juris).

    Dazu zählen umfassend die sozialen Rahmenbedingungen, unter denen das beanstandete Geschäft zustande gekommen ist (OLG Köln, Urteil vom 06. Mai 2005 - 20 U 129/04, Rn. 10, juris).

  • OLG München, 02.04.2009 - 23 U 3232/08

    Sittenwidrige Schädigung im Rahmen eines sog. Schenkkreises: Subjektive

    Nach der überzeugenden Rechtsprechung, insbesondere etwa des OLG Köln, müsste eine besondere sittliche Verwerflichkeit des Verhaltens des Beklagten hinzukommen, also besondere Umstände, die dieses Verhalten wegen seines Zwecks oder wegen des angewandten Mittels oder mit Rücksicht auf die gezeigte Gesinnung als sittenwidrig erscheinen lassen (OLG Köln NJW 2006, 3288, 3290 li. Sp. bzw. NJW 2005, 3290, 3292).

    Solche Umstände lägen beispielsweise dann vor, wenn der Beklagte kollusiv mit Hintermännern (zum Nachteil des Klägers) zusammengewirkt hätte, oder aber, wenn der Kläger, bei höherem Wissensstand des Beklagten, unzureichend aufgeklärt worden wäre, wenn also ein Informationsgefälle bestünde, das der Beklagte bewusst ausgenutzt hätte um den Kläger zu schädigen (vgl. OLG Köln NJW 2005, 3290, 3292).

  • LG Bonn, 14.05.2008 - 5 S 58/08

    Schenkkreis, Schneeballsystem, Verjährung, Kenntnis

    Insofern sind die gesetzlichen Voraussetzungen anders als bei § 817 S. 2 BGB, bei dem die Rechtsprechung zu Recht davon ausgeht, dass die Einsicht in die Sittenwidrigkeit einer Vereinbarung nicht nur aus der Tatsachenkenntnis, sondern zusätzlich aus einer Wertung besteht (OLG Köln v. 06.05.2005 - 20 U 129/04 - NJW 2005, 3290).
  • LG Göttingen, 30.09.2005 - 9 S 26/05

    Konduktionsanspruch: Ausschluss der Rückforderung einer Zuwendung im Rahmen eines

    Es ist nicht ersichtlich, dass die Verbreitung von Schneeballsystemen wie dem vorliegenden durch die Versagung des Rechtsschutzes gegenüber den Leistenden, die mit § 817 S. 2 BGB intendiert ist (vgl. Münchener Kommentar/Lieb, 4. Auflage, § 817 BGB, Rn. 9 m.w.N.), besser erreicht werden kann als mit einem "rückwärts rollen lassen des Schneeballs" (a.A. OLG Köln, Urteil vom 06.05.2005, Az. 20 U 129/04).

    Soweit ersichtlich, haben die Oberlandesgerichte Celle mit Urteil vom 20.03.1996 (NJW 1996, 2660) und Köln mit Urteil vom 06.05.2005, Az. 20 U 129/04 (noch unveröffentlicht) in Fällen, die ebenfalls die Beteiligung an sittenwidrigen Schneeballsystemen zum Gegenstand hatten, § 817 S. 2 BGB hinsichtlich der einem solchen System beitretenden Kläger für anwendbar erklärt.

  • AG München, 19.07.2007 - 261 C 32560/06
    Demnach ist der hier vorliegende Schenkkreis als sittenwidrig anzusehen, weil er - nach einem sog. Schneeballsystem organisiert (was im Übrigen auf den von der Beklagten vorgelegten Unterlagen selbst vermerkt ist (vgl. Anlage B 9 - linke Spalte) - darauf ausgerichtet ist, den ersten Mitspielern einen (meist) sicheren Gewinn zu verschaffen, während die große Masse der späteren Teilnehmer ihren Einsatz verlieren muss, weil angesichts des Vervielfältigungsfaktors in absehbarer Zeit keine neuen Mitglieder geworben werden können (BGH, Urt. vom 22.05.1997, NJW 1997, 2314 (2315); OLG Bamberg, Urt. vom 07.03.2001, NJW-RR 2002, 1393 (1394); OLG Celle, Urt. vom 20.03.1996, NJW 1996, 2660 (2660); OLG Köln, Urt. vom 06.05.2005, NJW 2005, 3290 (3290)).

    Damit einher geht jedoch gleichzeitig die Gefahr erheblicher Belastungen des sozialen Umfeld (OLG Köln, Urt. vom 06.05.2005, NJW 2005, 3290 (3290); OLG Celle, NJW 1996, 2660 (2660), wie auch der Zeuge ... in seiner Vernehmung bestätigt hat.

  • OLG Köln, 24.01.2008 - 7 U 144/07

    Bestimmung der Verjährung eines bereicherungsrechtlichen bzw. deliktisch geltend

    Es müssen vielmehr besondere Umstände vorliegen, die das schädigende Handeln wegen seines Zwecks oder wegen des angewandten Mittels oder mit Rücksicht auf die dabei gezeigte Gesinnung nach den Maßstäben des als anständig Geltenden verwerflich machen (OLG Köln, NJW 2005, 3290; OLG Köln, Urt. v. 7.2.2006 - 15 U 157/05 - , Bl. 33 ff GA).
  • LG Köln, 03.12.2007 - 13 S 301/07

    Verjährung eines Rückforderungsanspruchs gegen einen Teilnehmer eines

  • LG Stuttgart, 23.09.2008 - 2 O 173/07
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